4.1 Worauf Sie sich verlassen können

4.1 Worauf Sie sich verlassen können

Ihr Hinweis geht direkt an unseren Ombudsmann. Ist der Hinweis plausibel und enthält ausreichend Informationen zu Gesetzesverstößen oder wesentlichen Verstößen gegen interne Regeln oder unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz, wird der Sachverhalt an die Compliance Abteilung zur weiteren Aufklärung weitergeleitet. Unser Ziel ist, Verdachtsfälle zeitnah aufzuklären und eventuell bestehende Missstände zu beseitigen.
 
Die Weiterleitung des Sachverhalts erfolgt grundsätzlich an die Compliance Abteilung. Bei Bedarf werden andere interne und/oder externe Stellen (z. B. HR, Data & Quality Management oder Betriebsrat) hinzugezogen. Dabei wird der Kreis der Beteiligten so klein wie möglich gehalten. Die Weitergabe von Informationen erfolgt immer unter Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers.
 
Falls Sie den Hinweis offen abgegeben haben und eine Rückmeldung wünschen, werden Sie über den Sachstand bzw. das Ergebnis unserer Untersuchungen informiert.
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