Herzlich Willkommen bei dem Hinweisgeberprogramm. Sie haben hier die Möglichkeit, sich über unser Compliance Management und dem Hinweisgeberprogramm zu informieren, wie auch einen Hinweis an uns weiterzuleiten. Unser Unternehmen hat sich dem Schutz der Hinweisgeber verpflichtet.
"Druck auf Hinweisgeber und ihre Diskriminierung tolerieren wir nicht. Für den Betroffenen wiederum gilt die Unschuldsvermutung, solange er nicht eines Verstoßes überführt ist."
Hinweise sind eine wichtige Erkenntnisquelle für das Unternehmen bzw. für die Unternehmensgruppe. Als Hinweisgeber*in können Sie einen wertvollen Beitrag leisten, um Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb unserer Unternehmensgruppe aufzudecken. Unser Unternehmen geht jedem Hinweis nach und prüft, ob ein Verstoß gegen interne/externe Bestimmungen vorliegt. Wir schützen Ihre Identität und bieten Ihnen über unser elektronisches Hinweisgeberprogramm auch die Möglichkeit, Ihre Informationen anonym zu übermitteln.
Wir erwarten von allen Mitarbeitern unseres Unternehmens, dass sie unsere Compliance-Standards einhalten – durch ehrliches, verantwortungsbewusstes und integres Verhalten. Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) beschreibt die Werte und Standards für ethische Geschäftsführung und dient als Richtschnur bei all unseren Interaktionen – egal ob mit Kunden, Wettbewerbern, Geschäftspartnern oder untereinander. Zugleich bildet er die Basis unserer Compliance-Grundsätze, die Mitarbeitern genaue Leitlinien für korrektes Verhalten zur Verfügung stellen. So wollen wir die Regelkonformität mit allen geltenden Gesetzen, Bestimmungen und Standards gewährleisten. Um verantwortungsbewusstes Mitarbeiterverhalten zu fördern, haben wir zum Beispiel unsere verpflichtenden Schulungen zu Compliance-Themen ausgebaut.
Nimmt ein Mitarbeiter nicht an vorgeschriebenen Compliance-Schulungen teil, hat dies spürbare Konsequenzen im Hinblick auf die Vergütung. Das System meldet alle Verstöße gegen Compliance-Anforderungen in spezifischen Bereichen. Verletzungen von Richtlinien und Verfahren waren schon immer Gegenstand erheblicher disziplinarischer Maßnahmen. Diesen Ansatz haben wir verstärkt, indem wir die Ergebnisse der Kontrolle bei Entscheidungen des Managements zu Leistungsbeurteilung, Beförderung und Vergütung berücksichtigen. Daneben wurde zur Unterstützung unserer Kontrollsysteme beispielsweise unser "Red Flag“-Überwachungssystem erheblich ausgebaut.
Die Compliance Abteilung ist unabhängig vom operativen Geschäft. Auf Basis unseres Rahmenwerks zur Compliance-Kontrolle schärfen wir in unseren operativen Geschäftsbereichen das Bewusstsein für Regelkonformität. Das Rahmenwerk legt die Aufgaben des Compliance-Bereichs ausführlich dar.
So ist das Compliance-Team insbesondere dafür zuständig:
- die Geschäftsbereiche zu geltenden Gesetzen, Richtlinien, Standards und Regeln zu beraten und sie bei deren Einhaltung zu unterstützen;
- Handelsgeschäfte, Transaktionen und Geschäftsverfahren zu überwachen, um mögliche Compliance-Risiken zu erkennen;
- global oder lokal geltende Prinzipien, Standards und Richtlinien zur Compliance auszuarbeiten, sie zu kommunizieren und zu kontrollieren, inwieweit sie eingehalten werden;
- dazu beizutragen, dass interne Vertraulichkeitsvorschriften eingehalten werden;
- Maßnahmen im Rahmen des Anti-Geldwäsche-Programms durchzuführen;
- sicherzustellen, dass Vorgänge, die einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung begründen, aufgedeckt und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden;
- Mitarbeiter regelmäßig zu geltenden Vorschriften, Regeln und internen Standards zu schulen;
- die Risikosteuerung zu koordinieren und das Management von Reputationsrisiken zu überwachen
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1.4 Das macht uns aus
Ob in den Bereichen Geldwäsche oder Korruption – das Compliance-Managementsystem ist auf strikte Regelkonformität ausgerichtet. Um Fehler zu verhindern, haben wir weiter in unsere sogenannten „drei Verteidigungslinien“ investiert, also unsere ...
1.2 Wirkung erzeugen
Wir haben uns im Rahmen des Compliance-Programms verpflichtet, alle lokalen und internationalen Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im vollen Umfang zu befolgen. Unseren Mitarbeitern und Führungskräften ist es strikt untersagt, ...
5.1 Informationssicherheit
Unser technischer Dienstleister verfügt über ein Informationssicherheitsmanagement (Information Security Management System, ISMS), das aus ISO-Standards abgeleitet ist und die Sicherheitsziele sowie die Risiken und schadensbegrenzenden Maßnahmen im ...
1.3 Auf Signale achten
Wir setzen „Red Flags“ ein, um die Missachtung risikobezogener Richtlinien und Prozesse besser bewerten zu können. Sie helfen unserem Senior Management, Risikofelder effektiv anzugehen und eine stärkere Verbindung zwischen Verhalten und Vergütung ...
3.1 Sachverhalte von Interesse
Wer kann sich an uns wenden? Unter Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern versteht man Personen, die in der Regel aufgrund einer beruflichen Position ( Beschäftigte oder Personen besonderer Vertrags- oder Vertrauensverhältnisse) Kenntnis von einem ...