Wer kann sich an uns wenden?
Unter Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern versteht man Personen, die in der Regel aufgrund einer beruflichen Position ( Beschäftigte oder Personen besonderer Vertrags- oder Vertrauensverhältnisse) Kenntnis von einem Missstand in einem Unternehmen erlangt haben und uns auf diese Missstände aufmerksam machen möchten. Hinweise sind eine wichtige Erkenntnisquelle zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Als Whistleblower können Sie dazu beitragen, dass Missstände frühzeitig erkannt und Folgeschäden begrenzt werden können.
Welche Sachverhalte soll ich melden?
Wir sind an Hinweisen zu Gesetzesverstößen oder wesentlichen Verstößen gegen Gesetze, interne Regeln oder dem richtigen Verhalten am Arbeitsplatz interessiert. Hierunter sind insbesondere Verstöße mit potenziellen Folgen für das persönliche Wohlbefinden am Arbeitsplatz, das Vermögen oder die Reputation der Minimax Viking Gruppe sowie Verstöße mit potenziellen strafrechtlichen Folgen zu verstehen.
Für die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Hinweises benötigen wir möglichst konkrete Anhaltspunkte:
- Was ist passiert? Wie ist der genaue Sachverhalt?
- In welchem Zeitraum trat das Fehlverhalten auf?
- Welche Personen (Name, Vorname) und/oder Abteilungen und/oder Geschäftspartner (genaue Firma) sind daran beteiligt?
- Wer wurde bereits darüber informiert?
Bitte denken Sie daran, dass Ihre Angaben zu Entscheidungen führen können, die für Kollegen/Innen oder Dritte Konsequenzen haben. Darum bitten wir Sie, uns nur Informationen zur Verfügung zu stellen, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.
Ausdrücklich unerwünscht sind Hinweise, die Mitarbeiter mit böser Absicht und wider besseren Wissens beschuldigen.
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1.1 Wofür wir einstehen
Herzlich Willkommen bei dem Hinweisgeberprogramm. Sie haben hier die Möglichkeit, sich über unser Compliance Management und dem Hinweisgeberprogramm zu informieren, wie auch einen Hinweis an uns weiterzuleiten. Unser Unternehmen hat sich dem Schutz ...
4.1 Worauf Sie sich verlassen können
Ihr Hinweis geht direkt an unseren Ombudsmann. Ist der Hinweis plausibel und enthält ausreichend Informationen zu Gesetzesverstößen oder wesentlichen Verstößen gegen interne Regeln oder unangemessenem Verhalten am Arbeitsplatz, wird der Sachverhalt ...